Geänderte AGB: Google erstellt jetzt Nutzerprofile für personalisierte Werbung

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Bei der Ausrichtung von Werbung lässt Google eine selbst auferlegte Beschränkung fallen. Hatte der Internetkonzern bisher darauf verzichtet, personenbezogene Daten auszuwerten und für eine genauer zugeschnittene Auslieferung von Anzeigen zu verwenden, machen neue Geschäftsbedingungen dies nun möglich.

Zukünftig auch Tracking von Schlüsselworten in E-Mails?

Wie das Portal „Propublica“ berichtet, wird das durch eine kleine Änderung in den AGB des Unternehmens möglich gemacht, die Google bereits im Sommer vorgenommen hat. Versicherten die Geschäftsbedingungen früher, dass keine Cookie-Informationen vom 2007 aufgekauften Werbedienstleister Doubleclick mit personalisierten Informationen verknüpft werden, ist dies seit der letzten Überarbeitung ausdrücklich erlaubt, um „Googles Services und von Google ausgelieferte Werbung zu verbessern.“

Den neuen Datenfundus liefern Googles Apps und Services, deren Verwendung ein Nutzerkonto erfordern. Für den Internetkonzern wird es so möglich, ein detailliertes Nutzerprofil zu erstellen, das nicht nur den Namen, sondern beispielsweise auch das Surfverhalten erfasst. Selbst Schlüsselworte in E-Mails könnten einfließen, Google versichert allerdings, dass dies noch nicht der Fall ist.

Wahlfreiheit ersetzt Privatsphäre-Versprechen

Mit den neuen Nutzungsbedingungen kehrt der Internetkonzern einem nahezu ein Jahrzehnt alten Grundsatz den Rücken. Als Doubleclick aufgekauft wurde, versicherte Google-Gründer Sergey Brin, dass die Privatsphäre der Nutzer höchste Priorität hat. Nun räumt man dem eigenen Nutzerstamm zumindest Wahlfreiheit ein. Wer gegen die Auswertung der gesammelten Informationen ist, findet in den Aktivitätseinstellungen seines Google-Kontos unter dem Abschnitt „Web- & App-Aktivitäten“ den Punkt „Chrome-Browserverlauf und Daten Ihrer Nutzung von Websites und Apps erfassen, die Google-Dienste verwenden.“ Wird hier das vorausgewählte Häkchen entfernt, bleibt alles beim Alten.

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